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Häufige Fragen (FAQ) - Ladesäule

Woher bekomme ich eine Ladesäule?

Wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma.

Warum muss ich eine Ladesäule anmelden?

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig.

Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kW gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht.
Hierbei müssen wir der Installation explizit zustimmen. Wir überprüfen in diesem Zuge, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung meiner Ladesäule und woher bekomme ich diese?

Die Anmeldung einer Ladesäule > 12 kW (je Netzanschlusspunkt) können Sie selbst über unser Netzportal vornehmen: www.ulm-netze.de/netzportal.

Dazu benötigen Sie das technische Datenblatt Ihrer Ladesäule.

Für mehrere Ladesäulen, oder Ladesäulen mit mehr als 12 kW wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Elektriker. Dieser nimmt die Anmeldung für Sie in unserem Netzportal vor.

Was kostet die Anmeldung und Genehmigung einer Ladesäule bei der Stadt-werke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH?

Die Anmeldung oder die Genehmigung der Ladeeinrichtung durch uns ist für Sie kostenlos. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorhandene Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.

Wo muss ich die Ladesäule anmelden?

Befindet sich Ihre Ladesäule in unserem Strom-Netzgebiet?
Anmeldung über unser Netzportal: www.ulm-netze.de/netzportal.

Kundenservice Netzanschluss

  • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH