Häufige Fragen (FAQ) - Digitale Zähler
- Was heißt „Digitalisierung der Energiewende“?
- Worum geht es beim Einbau intelligenter Messsysteme?
- Was ist ein intelligentes Messsystem?
- Wer soll mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden?
- Werden bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen laufend Messwerte übermittelt?
- Wie wird der Datenschutz und die Datensicherheit meiner Daten gewährleistet?
- Kann man einer Einbauverpflichtung widersprechen?
- Was kosten die neuen Messsysteme?
- Wann wird mein Zähler gewechselt?
Was heißt „Digitalisierung der Energiewende“?
Die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert ein Kommunikationsnetz, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz miteinander verknüpft. Denn das Stromnetz muss zur Integration der erneuerbaren Energien stets ausreichend Kapazitäten zum Ausgleich bereit halten. Das geht nur, wenn Erzeugungsanlagen und flexible Lasten sichere standardisierte Kommunikationsverbindungen nutzen können.
Worum geht es beim Einbau intelligenter Messsysteme?
Mit intelligenten Messsystemen soll die sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden. Ein Energieversorgungssystem, bei dem in erster Linie wetterabhängig erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht wird, muss flexibel reagieren können. Daher benötigt es Informationen über Erzeugungs- und Verbrauchssituationen, die über intelligenten Messsystemen erfasst und bereitgestellt werden können.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Erfassung und Übertragung von Daten.
Wer wird mit intelligenten Messsystemen ausgestattet?
Bei Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh oder einer Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage über 7 kWp, werden im sogenannten Steuerrollout intelligente Messsysteme (iMSys) eingebaut. Haushalte die nicht zu diesen Fallgruppen gehören, können auf Kundenwunsch einen vorzeitigen, kostenpflichtigen Einbau beantragen.
Wie häufig werden bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen Messwerte übermittelt?
Bei Kundenanlagen mit intelligenten Messsystemen (iMSys) werden einmal am Tag die 15 min. Messwerte des Vortages übermittelt. Kunden können die Daten über eine frei zugängliche Schnittstelle mit einem PC oder Notebook auslesen. Zugangsdaten zum entsprechenden Portal erhalten Sie auf Anfrage. Somit sind alle Daten transparent für den Kunden nachvollziehbar.
Wie wird der Datenschutz und die Datensicherheit meiner Daten gewährleistet?
Die Zählerdaten sind auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau eingestuft. Daher werden Technische Richtlinien und Schutzprofile zur Datensicherheit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegeben. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme zertifiziert, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Kann man einer Einbauverpflichtung widersprechen?
Der Einbau von neuen Zählersystemen ist zu dulden. Dies verhält sich, wie die bisherige Installation eines Stromzählers oder Zählerwechsels nach Ablauf der Eichfrist – bisher sind diese Einbauten beziehungsweise Wechsel ebenfalls zu dulden.
Was kosten die neuen Messsysteme?
Für moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme fallen jährliche Kosten an, deren Höchstgrenzen vom Gesetzgeber festgelegt sind.
Kosten für Moderne Messeinrichtung pro Jahr, höchstens:
Zähler | Preis in brutto |
Moderne Messeinrichtung | 19,99 € |
Kosten für Intelligente Messsysteme für Anschlussnutzer pro Jahr, höchstens:
Verbraucher | Erzeuger | Preis in brutto |
bis 3.000 kWh/a | 1 – 7 kW | 20,00 € |
3.000 - 6.000 kWh/a | 20,00 € | |
6.000 - 10.000 kWh/a | 7 – 15 kW | 20,00 € |
10.000 - 20.000 kWh/a | 15 – 25 kW | 50,00 € |
20.000 - 50.000 kWh/a | 90,00 € | |
50.000 - 100.000 kWh/a | 25 – 100 kW | 120,00 € |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG) | 50,00 € |
Wann wird mein Zähler gewechselt?
Bei Verbrauchern und Erzeugern wechseln wir den Zähler immer spätestens dann, wenn die Eichfrist abgelaufen ist: Bis 2032 wird die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH alle Stromzähler im Netz gewechselt haben. Vor einem Zählerwechsel informieren wir unsere Kunden schriftlich.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Digitale Zähler
Mit neuen Zählern wird das Netz fit für die Energiewende. Alles zum Zählerwechsel.

Martin Katzmaier
- Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
- Messstellenbetrieb